Wichtige Informationen über die Teilnahme an einer Schulungsmaßnahme für Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertreter.
für Betriebsräte
Für jedes Betriebsratsmitglied ist es erforderlich, sich Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsgesetz durch den Besuch einer oder mehrerer Schulungen anzueignen.
für Personalräte
Für jedes Personalratsmitglied ist es erforderlich, sich Grundkenntnisse im Personalvertretungsgesetz durch den Besuch einer oder mehrerer Schulungen anzueignen.
für Schwerbehindertenvertreter
Die Schwerbehindertenvertretung bedarf einer sorgfältigen Schulung, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertritt und dabei weitgehend auf sich gestellt ist. Daher ist für die Schwerbehindertenvertretung der Erwerb von Grundkenntnissen erforderlich.
Rechtsdurchsetzung einer Schulungsmaßnahme
Wichtige Informationen für den Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung bei der Durchsetzung einer Schulungsmaßnahme nach § 37 Abs.6 BetrVG und § 96 Abs. 4 Satz 3 SGB IX Teil 1.